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Kirchenasyl ist kein Recht

Überschriften wie "Rote Linien überschritten" "Kirchenasyl gebrochen" gingen dieser Tage durch die Medien und riefen z.T. empörte Reaktionen hervor. Hintergrund war ein Polizeieinsatz in einer kirchlichen Wohnung, wo sich zwei junge Männer ihrer Abschiebung entzogen haben und sich auf das Kirchenasyl beriefen. Es war von Unverhältnismäßigkeit des Einsatzes die Rede und von Zweifel am Recht des Staates. Man kann dazu stehen, wie man will, aber Kirchenasyl ist in Deutschland kein verbrieftes Recht. Es gibt lediglich Absprachen zwischen Kirche und Staat und der Staat hat jederzeit Zugriffsrecht auf kirchliches Asyl. Das ist auch richtig so, denn es kann nicht sein, dass sich Personen der Gerichtsbarkeit durch Kirchenasyl entziehen. Spätestens nach der staatlichen Härtefallprüfung für die Erteilung von Bleiberecht für Asylanten gibt es keinerlei Berechtigung für diese Asylform. Immer wieder wird gefordert, der Staat solle konsequenter abschieben, wenn es geboten ist, aber wenn er es dann mal tut, stehen sofort die Kritiker auf der Matte und fordern Menschlichkeit. Was den konkreten Fall angeht, so sollten die jungen Männer nicht in den Tod geschickt werden, sondern nach Spanien, denn dort waren sie in die EU eingereist als Flüchtlinge registriert und nach EU-Recht auch verpflichtet, ihr Asylverfahren zu durchlaufen.

Karl-Heinz Fehrmann, Schwerin, 23.12.2023

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