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Nicht rechtzeitig

Am 29. November hatte Fr. H., einen Termin um 15.20 Uhr in einer Physiotherapie-Praxis in Rostock. An diesem Tag war starker Schneefall, so dass Fr. H. sich gezwungen sah, den Termin um 8 Uhr morgens telefonisch abzusagen. Frau H. sitzt im Rollstuhl, hat Pflegegrad 3 und einen Behinderungsgrad von 100 Prozent. Der Weg zur Physiotherapie-Praxis wurde nicht geräumt, so dass sie sowieso nicht zu diesem Termin hätte erscheinen können. Tage später zu einem weiteren Termin erschien Frau H. in der Praxis und wurde aufgefordert, 25 Euro zu bezahlen, da sie den Termin nicht wie im von ihr unterschriebenen Vertrag 24 Stunden vorher abgesagt habe. Selbst die Rechtfertigung ihrerseits, dass sie aufgrund des Schneefalls nicht hätte kommen können, kam nur die lapidare Antwort "für das Wetter können wir auch nichts". Andere Physiotherapien in der Stadt haben ihre gehandicapten Kunden angerufen und sie gebeten, aufgrund des starken Schneefalls zu Hause zu bleiben. Also wo bleibt die Menschlichkeit? Vielleicht sollte die Praxis tatsächlich den Vertrag noch einmal überarbeiten und ihn behindertengerechter gestalten, denn gerade diese Bevölkerungsgruppe wird immer wieder in Schwierigkeiten geraten, die 24-Stunden-Regelung einzuhalten, da es immer wieder zu unvorhergesehene Ereignissen kommen kann.

Anonym., Rostock (Name dem Verlag bekannt), 12.12.2023

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