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Der Umgang mit Rostocker Gärten

Antwort auf den Leserbrief "Straßenbahn durch Reutershagen" vom 10.11.2023

Hallo Frau/Herr Anonym, Ihr Artikel kommt leider zu spät, um noch Gehör zu finden. Wir hatten viele Monate Zeit, um uns mit dieser Problematik zu beschäftigen und unsere Meinung dazu zu sagen, aber offenbar war der Protest der Betroffenen nicht ausreichend, um gehört zu werden und die Bürgerschaft zu überzeugen. Eigentlich hätte ich mir gut vorstellen können, dass vielleicht eine Petition, mit der Unterstützung und den Unterschriften von 15.000 Kleingärtnern und ihrer Angehörigen und vielleicht auch unter Einbindung der übrigen Bevölkerung, eine gute Möglichkeit gewesen wäre, die Meinung der Einwohner generell zu diesem großen Projekt zu erfahren und sich ggfs. damit Gehör zu verschaffen. Es gab zwar eine Petition vom »Dachverband der Gartenfreunde«, auf seiner Homepage, aber die betraf wohl eher das neu erarbeitete Kleingartenentwicklungskonzept und nicht die Anlagen im Einzelnen. Und selbst diese Petition war bezüglich der Teilnahme eher mäßig, als dass sie etwas bewirken wird und auch die Übergabe der Stimmen während einer kleinen Demo wurde in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Nun also wurde das Projekt »Straßenbahnerweiterung nach Reutershagen« auf der letzten Bürgerschaftssitzung am 15. November 2023 mit Mehrheit beschlossen. Damit sind leider auch alle Messen gesungen und das Projekt wird auf der westlichen Route durch die Gartenanlagen realisiert. Ein Mitglied der Bürgerschaft hat sich richtig ins Zeug gelegt hat, um die Kleingärten in diesem Bereich zu erhalten. Leider hat es nicht gereicht. Aber vielleicht ist das ja schon einmal ein Beispiel dafür, was uns mit dem neuen Kleingartenentwicklungskonzept erwartet, wenn es in der jetzigen Fassung auf der nächsten Bürgerschaftssitzung im Dezember beschlossen werden sollte. Wird der Versorgungsanteil an Kleingärten für die Stadt Rostock von 1 : 7 (ein Garten auf sieben Geschosswohnungen) auf 1 : 9 verändert, bedeutet das automatisch, dass die Stadt bei derzeit 15.000 noch bestehenden Kleingärten mit circa 3.000 Parzellen überversorgt ist. Das öffnet Tür und Tor, diese Gärten bei Bedarf zu überplanen. Hinzu kommt, dass durch die Bewertung der einzelnen Anlagen in Erhaltungsstufen I, II und III im Konzept bereits festgelegt wird, welche Gärten es zuerst betrifft, wenn es darum geht, Überplanungen ins Auge zu fassen. Interessant sind auch die Kriterien, die dieser Bewertung zugrunde liegen! Ich finde, dass es höchste Zeit ist, dieses Ansinnen abzulehnen und dem Überplanen der Kleingartenanlagen, nur weil es der einfachste und leichteste Weg ist, Bauland zu generieren, zu widersprechen. Am 6. Dezember 2023 wird die Bürgerschaft die Entscheidung darüber treffen, wie zukünftig mit den Gärten in Rostock umgegangen wird. Nun liegt es an den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt, im »Vorfeld« dieser wichtigen Entscheidung ihrer Bürgerschaft zu sagen, welche Meinung sie zum Kleingartenentwicklungskonzept haben und wie im Sinne der Bewohner Rostocks entschieden werden soll. Jeder hat die Möglichkeit dazu, sich auch über die Postkästen im Rathaus direkt an die Bürgerschaft oder an die einzelnen Fraktionen zu wenden.

Anonym., Rostock (Name dem Verlag bekannt), 29.11.2023

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