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Es hat sich ausgewummst!

Das Bundesverfassungsgericht hat die unseriöse Finanzpolitik der Regierung gestoppt. Das zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig. Man hätte es wissen können. Warnende Stimmen aus der Opposition und aus Fachkreisen hatte die Regierung in eitler Selbstüberschätzung ignoriert. Doch nun ist der Etikettenschwindel aufgeflogen. Die Schnapsidee soll vom Kanzler gekommen sein, einem Juristen und ehemaligen Finanzminister. Einen Plan B gibt es offensichtlich nicht. Die Inkompetenz dieser Regierung macht fassungslos. Zur Zeit ist die Rede von einem Haushaltsloch von 60 Milliarden Euro aus dem KTF. Doch die Folgen könnten weiter reichen. Andere geplante Schuldenaufnahmen, als „Sondervermögen“ getarnt, sind wahrscheinlich auch verfassungswidrig. So z. B. der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Die geplante Kreditaufnahme von bis zu 200 Milliarden Euro ist keineswegs sicher. Damit wäre ein Wiederansteigen der Energiepreise unvermeidlich. Andere Vorhaben, wie die Industrieansiedlungen, die mit milliardenschweren Subventionen gefördert werden, stehen auf der Kippe. Die Auswirkungen sind weitreichender als bisher sichtbar. Doch die Regierung ist sich keiner Schuld bewusst und will weitermachen wie bisher. Schuld sind die anderen, Putin an erster Stelle. Und natürlich trägt auch der Kläger (die CDU) einen Teil der Schuld, weil er mit seiner Klage dieses Urteil erst provoziert habe. Nachdem Herr Lindner erklärt hatte, dass an der Schuldenbremse nicht zu rütteln wäre, kommt nun offenbar FDP-typisch die Rolle rückwärts. Einen Ausweg sieht man wohl darin, die Schuldenbremse zu umgehen, indem man die gegenwärtige Situation zur Notlage erklären will, eine Notlage, die durch falsche Weichenstellungen in der Politik selbst herbeigeführt wurde. Auf die Begründung darf man gespannt sein. Neue Klagen wären wohl die Folge. Soll hier etwa eine verfassungswidrige Vorgehensweise mit einer weiteren verfassungswidrigen Maßnahme korrigiert werden?

Hartwig Wischendorf, Schwerin, 27.11.2023

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