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Rostocker Kleingartenentwicklungskonzept

Es ist still geworden um dieses Kleingartenentwicklungskonzept. Die Werbung auf der Inter­netseite des Rostocker Rathauses ist verschwunden und man könnte meinen, es passiert hier momentan nichts. Aber das täuscht. Nach wie vor ist dieses Konzept präsent, um im Dezember 2023 der Bürgerschaft zur Bestätigung vorgelegt zu werden. Zur Zeit durchläuft es die Sitzungen der Ortsbeiräte und wie ich gesehen habe, wurde es auch schon in zwei Fällen – unverändert bestätigt. Diese beiden Ortsbeiräte, als Vertreter ihrer Wohngebiete, waren also mit dem Konzept völlig einverstanden. Zusammenfassung: Wir haben 155 Kleingartenanlagen mit etwa 15.000 Parzellen. Die Gärten sind größtenteils verpachtet und gut bewirtschaftet. Im letzten Jahr wurde von der Stadtverwaltung Rostock ein Kleingartenentwicklungskonzept vorgestellt, das in seinem Kern folgende wichtige Punkte zum Inhalt hat: Bisher gab es Richtwerte für die Versorgung der Stadt Rostock mit Kleingärten von 1 : 7, das heißt ein Kleingarten für sieben Geschosswohnungen. Mit dem neuen Kleingartenentwicklungskonzept soll dieser Richtwert auf 1 : 9 verändert werden, was zur Folge hat, dass wir bei einem derzeitigen Stand von circa 15.000 Kleingärten eine Überversorgung mit etwa 3.000 Gärten haben. Gleichzeitig wurde eine Bewertung der Gartenanlagen vorgenommen und diese in drei Kategorien unterteilt. Wie auch immer die Parameter zur Bewertung der einzelnen Gartenanlagen festgelegt wurden, die Konsequenz ist, dass später, bei Aufnahme des Konzeptes in den Flächennutzungsplan, nur die mit »Sehr gut« und »Gut« bewerteten Anlagen geschützt sind. Die circa 50 Anlagen mit der Erhaltungsstufe III werden hier also keinen Schutz vor Umwidmung oder Überbauung haben. Wen wundert es, dass viele Kleingärtner seit Monaten verunsichert sind und befürchten, dass ihre Gärten in der Zukunft einer Überbauung zum Opfer fallen könnten. Also wurde durch den Verband der Gartenfreunde Rostock eine Petition ins Leben gerufen und mit meines Erachtens etwa 6.500 Unterschriften der Oberbürgermeisterin auf einer Kundgebung übergeben. Auf der Web-Seite des Verbandes der Gartenfreunde gab es ebenfalls einen Aufruf zum gleichen Thema »Verschaffen wir uns Gehör!« mit den Forderungen der Kleingärtner. Das Problem: Zu wenige Kleingärtner schauen wohl auf die Web-Seite des Verbandes der Gartenfreunde Rostock. So habe ich Kleingärtner getroffen, die noch nie etwas von den Aktionen des Verbandes mitbekommen hatten. Und genau so sehe ich das auch, denn ich frage mich: Wo sind die 15.000 Kleingärtner, die um den Erhalt der Kleingartenanlagen kämpfen und natürlich auch ihre Angehörigen? Es könnten 20.000 bis 30.000 Stimmen sein! Statt dessen waren es magere 6.500 Unterschriften bei der Petition. Und auch ansonsten hat die Stadt 210.000 Einwohner. Sind uns die Kleingärten egal? Ich kann Sie also nur ermuntern, sich mit dem Kleingartenentwicklungskonzept zu beschäftigen und darüber nachzudenken, ob Ihnen der Erhalt der bestehenden etwa 15.000 Kleingärten wichtig ist, oder ob Sie auch mit 12.000 zufrieden wären. Wie bereits erwähnt, läuft das Konzept zur Zeit durch die Ortsbeiräte der einzelnen Stadtgebiete Rostocks. Sie können sich dort für Veränderungen in diesem Konzept einsetzen, wie zum Beispiel für die Beibehaltung der Richtwerte von 1 : 7 oder für die Absicherung aller 155 Kleingartenanlagen als Dauerkleingärten bei Aufnahme in den Flächennutzungsplan. Nur eines müssen Sie wissen, ist das Konzept erst durch die Bürgerschaft bestätigt, ist es sehr schwer Veränderungen durchzusetzen.

Anonym., Rostock (Name dem Verlag bekannt), 07.09.2023

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