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Windräder ins Blaue hinein geplant

Mit der Erleichterung der Windradplanung tut sich MV keinen Gefallen. Wir sind ein Urlaubsland. Und was Urlauber hier sicher nicht sehen wollen, sind Windräder. Davon haben die Urlauber oft zuhause schon genug (außer vielleicht in Bayern). Auch die Anwohner werden sich weiter wehren. Es wird voraussichtlich zu einem Boom von Neuausweisungen von Natur-, Landschafts- und Moorschutzgebieten kommen. Also einer »Verhinderungs«planung großen Ausmaßes im Rahmen der Raumordnungs- und Bauleitplanung. Es ist fraglich, ob hier nicht in blindem Aktionismus irgendwelche Berliner Prozentzahlen durchgesetzt werden sollen, ohne sich zu fragen, ob wir die weiteren Windräder überhaupt brauchen. Das Problem ist, dass sich deren Strom so gut wie gar nicht speichern lässt. Ist es sehr windig, müssen die Geräte abgestellt werden, weil es sonst zur Netzüberlastung kommt. Den Betreibern ist das wohl gleich, denn sie werden für Stillstand sogar noch bezahlt. Von 807 Millionen Euro Entschädigungsansprüchen 2021 fallen circa 93 Prozent auf Windkraftanlagen. Und der Verbraucher zahlt mit den Nutzungsentgelten auch die Entschädigungen mit, also Strom, den er gar nicht bezieht, der »weggeworfen« wird. Jedes Windrad ist also für deren Betreiber eine Gelddruckmaschine und wir dürfen uns nun über eine erhebliche weitere Verspargelung der Landschaft freuen. Insoweit darf man gespannt sein, wie lange die geänderte Planungsrichtlinien den Verfassungsgerichten standhalten. Denn einen (eigentlich doch planlose) weitere Verspargelung der Landschaft widerspricht dem verfassungsmäßigen Verhältnismäßigkeitsprinzip. Denn der Entzug von Einspruchsmöglichkeiten (um nichts anderes geht es hier) dürfte nicht geeignet, mindestens aber nicht angemessen sein, um mehr Energiesicherheit zu erreichen. Man kann den Strom nämlich so gut wie nicht speichern. Das Einzige was mit Sicherheit erreicht wird, ist noch mehr »weggeworfener« Strom, den am Ende nur der Verbraucher über die Netzentgelte bezahlen musss. Also entsteht wohl eine noch deutlich höhere (eigentlich abgeschaffte) EEG-Umlage durch die Hintertür der Netzengelte.

Hubert Franke, Ludwigslust, 07.03.2023

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