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Gegenseitige Rücksichtsnahme

An die rücksichtslose Dame die am Montag 13.02.23 gegen 18:45 Uhr mit ihrem dunklen Pkw von der Kuphalstraße in die Brahmsstraße einbiegen wollte. Ihr Verhalten war nicht im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ja, das Hindernis befand sich auf der Seite des anderen Fahrers, aber Sie standen direkt an der Kreuzung und es hätte Sie ein müdes Lächeln gekostet, den jungen Mann vorbeifahren zu lassen. Gegenseitige Rücksichtsnahme erfolgreich nicht umgesetzt. Schlechtes Vorbild für Ihr Kind, welches sich ebenfalls im Auto befand.

Anonym., Rostock (Name dem Verlag bekannt), 13.02.2023

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