Leserbriefe lesen

Ratten – Gesundheitsamt ohne Lösung

Ratten sind sehr schlaue Tiere, aber als Wirt des Pestflohs mehr vom Menschen gefürchtet als beliebt. Der Floh ist Hauptüberträger der Beulenpest, die mit Schüttelfrost Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen und einem schweren Krankheitsgefühl erscheint. Besonders aber, wegen der akuten Seuchengefahr empfin­de ich deshalb die Vorschrift des Rostocker Gesundheitsamtes als skandalös, wenn hilfesuchende Rostocker sich an das Amt in der Paulstra­ße 22, um eine Problemlösung wenden und dann nur auf ihre Eigentümerpflicht zur Bekämpfung der Ratten auf dem eigenen Grundstück hingewiesen werden – obwohl es schon mehr als 40 Ratten sind – die ich in den letzten drei Monaten sammelte, die von Außen auf unser Grundstück kamen, um hier elendlich zu verenden! In unregelmäßigen Abständen finde ich Morgens ein Tier, manchmal auch zwei Tiere, totenstarr, aber nicht äußerlich beschädigt, sogar ohne sie bekämpft zu haben – wie es das Amt empfiehlt. Das Auslegen von Rattengift ist vom Gesetzgeber unter Strafe gestellt, aber eine heimliche Giftquelle existiert scheinbar trotzdem irgendwo illegal in der Umgebung. Abgesehen von der Gefahr für Kinder, Kleintiere und Natur und Umwelt, zum Beispiel durch vergraben der vermeintlich hochtoxischen Kadaver oder bloße Entsorgung in der Tonne, soll die Begutachtung der Tiere auf toxische Substanzen auf Eigenregie – natürlich auf eigene Kosten – veranlasst werden, denn bis jetzt ist die rätselhafte Ursache des Sterbens, chemisch oder biologisch, noch unbekannt und wird es auch ohne öffentliches Interesse bleiben. Die einfachste Lösung für mich: die Tiere über den Zaun, ab in den öffentlichen Raum, damit das Amt zum Wohle der Rostocker tätig werden kann. Bleibt für mich als Bürger in diesem Zusammenhang die Frage auch zum Impfen, welche Seuche ist wohl schädlicher, die Corona-Pandemie oder die von Rattenflöhen?

Stephan Bohnsack, Rostock, 21.12.2022

Hier können Sie Ihre Leserbriefe online aufgeben

Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, im Falle des Abdruckens in der Zeitung, Textpassagen zu kürzen oder nachträglich zu ändern.