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Tempo 30 in der Carl-Hopp-Straße

Tatsächlich bin ich entsetzt, was sich die Stadt Rostock jetzt wieder ausgedacht hat. Tempo 30 auf einer der tatsächlich wichtigsten Straßen in Rostock, aber eben nicht nur für Radfahrer. Aber warum? Was soll das bringen? Wenn ich einen Radfahrer wegen Gegenverkehr nicht überholen kann, dann kann ich das nicht bei Tempo 50 und auch nicht bei Tempo 30, die Sicherheit für den Radfahrer bleibt also gleich. Von dann jetzt wilden Überholmanövern ungeduldiger Fahrer mal ganz abgesehen, die auch nicht unbe­dingt der Fahrradsicherheit förderlich sind. Vielleicht sollte man auch die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme betrachten bezüglich der Anzahl der Verkehrsteilnehmer Auto/Fahrrad? Schön ist auch, dass ein Ende der Tempo-30-Beschränkung nicht angezeigt wird. Somit ist tatsächlich die Strecke durch den kompletten Fischereihafen in Richtung und bis nach Schmarl (oder sogar noch weiter) mit Tempo 30 belegt. Eine Kreuzung oder Einmündung allein gilt grundsätzlich nicht als Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung, siehe zum Beispiel https://www.bussgeldkatalog.net/geschwindigkeitsbegrenzung-aufgehoben. Hach, was ein Spaß, wenn ich morgens um 6 Uhr bei leerer Straße die Blümchen betrachten kann! Dazu die aufgestellten Schautafeln: »Mach mit! Tempo 30.« Mach mit? Hat man eine Wahl? Wieder einmal: Danke, Amt für »Mobilität«!

O. Possehl, Rostock, 07.07.2022

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