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Wählen oder nicht wählen?

Die Väter des Grundgesetzes (GG) sahen im Artikel 38 GG die Wahl des Bundestages, Art. 39 alle 4 Jahre, vor. Weitere »Volksabstimmungen« zu politischen Fragen nicht. Der Art. 38 stellt fest: Die Vertreter des Volkes sind »an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.« Die Wahlpropaganda suggeriert, wie die Werbung, zum Kauf durch Täuschung. Kaum zu erkennende Unterschiede in den Wahlaussagen, Fokussierung auf Klima (BRD hat schon den 1. Platz in der EU im Strompreis, den 2. in der Welt), die Rotesockenkarte der CDU, die Absage an den »Rand« durch die selbsternannte »Mitte der Gesellschaft«, deutlicher war: »Partei der besser Verdienenden«..., das ließ die Partei der »Unentschlossenen« in diesem Jahr sehr hoch werden. Kritische Themen in der öffentlichen Meinung, Rente, Inflation, Mieten, Presse- und Meinungsfreiheit (Art. 5), Kriegseinsätze, Einmischung in innere Angelegenheiten anderer Staaten... wurden außen vor gelassen. Freiheit, überstrapaziert, Frieden? Vgl. Art. 26! Der Mediengipfel ist die Fokussierung auf den/die möchte gern Kanzler/in, stehen die zur Wahl? Nein, erst im Bundestag. Der Wähler ist gut beraten sich auf Ziele und die Wahlprogramme der Parteien zu besinnen, sie werden ohnehin noch in Koalitionsverträgen kollidieren. Geh wählen!

Jürgen Schwarzenberg, Ludwigslust, 22.09.2021

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