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Eine Frage des Denkmalschutzes

Antwort auf den Leserbrief "»Klettergarten« auf dem Tradi als Ausdruck neuer Wirklichkeitsbeziehungen?" vom 18.02.2021

Hallo Herr Bohnsack, ich kann Ihren Ausführungen nur zustimmen und unterstütze Ihre Bemühungen zum Erhalt des Traditionsschiffes als schwimmendes Denkmal und Museumsschiff. Das Letzte, was ich mir wünschen würde oder vorstellen könnte, wäre ein Kletterpark auf diesem, unserem Traditionsschiff. Und die Entscheidungen dazu scheinen ja, zum Glück und Dank des Denkmalschutz-Gesetzes wohl auch nicht ganz problemlos zu treffen sein. Immerhin sollen hier das historische Gesamtbild und die klassische Optik des Schiffes verändert werden, ein Punkt, dem gerade bei einem Denkmal besondere Bedeutung zukommt und der durch Auflagen und Regeln besonders geschützt ist. Eigentlich gibt es grundsätzliche Richtlinien und Vorschriften beim Denkmalschutz. Dabei geht es vor allem und in erster Linie um den Erhalt des historischen Gesamtbildes bzw. des originalen Aussehens des Objektes. Deshalb erschließt sich mir auch nicht, weshalb sich die Diskussionen um die Errichtung eines solchen Kletterparks in den Masten eines Schiffes, welches als Denkmal gekennzeichnet ist, seit Oktober letzten Jahres bis heute hinziehen. Meiner Meinung nach widerspricht dieses Projekt ganz eindeutig den grundlegenden Auflagen und Regeln des Denkmalschutzes. Obwohl auf der Homepage des Traditionsschiffes noch immer mit dem Kletterpark geworben wird, hoffe ich, dass das Denkmalschutz-Gesetz verhindert, dass das letzte erhaltene Frachtschiff dieser Serie und Zeitzeuge der maritimen Entwicklung in unserer Region weiter zweckentfremdet verändert und ruiniert wird. Von mir gibt es nur ein »Nein« zum Kletterpark.  

Anonym., Rostock (Name dem Verlag bekannt), 24.02.2021

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