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< Zurück zur ÜbersichtNicht Neid, sondern Angemessenheit
Herr Wöhlbrandt begründet die Diätenerhöhung der Bundestagabgeordneten so, als handle es sich dabei um eine normale Erwerbstätigkeit. Das ist aber nicht der Fall. Die Abgeordneten sind auf eine bestimmte Zeit gewählt und nicht Berufsabgeordnete. Deshalb sind ihre Diäten auch kein Arbeitseinkommen im herkömmlichen Sinne, sondern eine Aufwandsentschädigung. Nicht erwähnt wird auch, dass die meisten Abgeordneten hohe Einkommen aus beruflicher Arbeit als Anwälte, Firmenchef und so wieter haben und oft sehr lukrative Nebeneinkünfte aus Aufsichtsratsposten, Beraterjobs e.t.c. haben. Sie müssen also keineswegs von den Diäten leben und ihren Lebensunterhalt bestreiten, wie das der normale arbeitende Bürger oder Rentner tun muss. Ein kleiner, aber sehr entscheidender Unterschied!
Karl-Heinz Fehrmann, Schwerin, 21.06.2025