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Privateigentum oder Erbbaurecht?

Die Stadt Rostock plant am östlichen Ufer der Warnow ein Quartier mit etwa 1.000 Wohnungen und den dazu notwendigen Einrichtungen zu errichten. Beim gegenwärtig üblichen Ablauf, Investoren kaufen den Baugrund vom Eigentümer, errichten die Gebäude und verkaufen oder vermieten diese anschließend, stehen Investoren meist Schlange. Der Grundstückspreis wird möglichst weit heruntergehandelt und beim Verkauf oder Vermietung geht es in die andere Richtung. Die Stadt Rostock hat sich anders entschieden. Alle Grundstücke sollen im Erbbaurecht vergeben werden. Damit bleibt die Stadt der Grundstückseigentümer. Diese Verfahrensweise hat als Voraussetzung auch zur Folge, dass der Stadt von Bund und Land Fördergelder zur Verfügung gestellt werden. Nach meiner Auffassung geht die Stadt den richtigen und einen in die Zukunft weisenden Weg. Gehen wir in der Menschheitsgeschichte bis zu ihren Anfängen zurück, so müssen wir feststellen, dass es damals nur gemeinsames Eigentum an Grund und Boden gab. Erst im antiken Rom entwickelten sich Gesetze, die dem Besitz von Land regelten. Das war notwendig, weil sich im Laufe der Jahre einzelne Personen Gemeinbesitz privat aneigneten. Ein besonders unrühmliches Beispiel sind die USA, die ihr gesamtes Staatsterritorium der einheimischen Bevölkerung gewaltsam entriss. Mit dem geschichtlichen Rückblick möchte ich nur sagen, dass es Privateigentum an Grund und Boden nicht von der Natur, sondern von Menschen eingeführt wurde. Was der Mensch geschaffen hat, dass kann der Mensch auch wieder ändern. Das Erbbaurecht ist ein Weg dahin, Grund und Boden privat zu nutzen und das Grundstück bleibt im Eigentum der Stadt Rostock.

Winfried Schwarzer, Rostock, 18.08.2025

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