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< Zurück zur ÜbersichtGleichgültig?
Am Freitag , den 19.07. fährt ein LKW von einer Kiesgrube kommend, auf eine Hauptstraße und fährt einen Radfahrer, der sich auf einem Fahrradweg befand, einfach um. Die erste Reaktion des LKW Fahrers war nicht Erste Hilfe leisten, sondern er steckte sich eine Zigarette an und fragte ob er weiterfahren kann, seine Kollegen von der Baustelle warten auf ihn. Während der Radfahrer mühevoll sein Handy hervorholte um einen Rettungswagen zu holen, kamen die Kollegen des Unfallverursachers zum Ort des Geschehens und diskutierten eifrig den Vorgang ohne erste Hilfe zu leisten. Sie wollten nicht einmal die Polizei vor Ort haben. Der Verunfallte benachrichtigte auch noch selber die Beamten, die nach einigen Minuten eintrafen und den Unfall aufnahmen. Bei der ärztlichen Untersuchung wurde beim Unfallopfer ein Bruch mit Sehnenabris der linken Schulter und Beinverletzungen festgestellt, das heißt, das Unfallopfer muss operiert werden und kann monatelang nicht arbeiten. Ist so eine Handlungsweise nur gleichgültig oder schon kriminell?
Karl-Peter Elsholt, Consrade, 24.07.2025