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Irreführende Beschilderung in der Ernst-Barlach-Straße/Mühlendamm Frage an die Künstliche Intelligenz: Sind die gemeinsam angebrachten Verkehrszeichen 239 Fahrrad frei und Verkehrszeichen 254 irreführend? Ja, die gemeinsame Anbringung von Verkehrszeichen 239 (Gehweg) mit dem Zusatzzeichen "Fahrrad frei" und Verkehrszeichen 254 (Verbot für Radverkehr) ist irreführend und widersprüchlich. Hier ist die Erklärung, warum diese Kombination keinen Sinn ergibt und gegen die Grundprinzipien der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verstößt. Die Bedeutung der einzelnen Zeichen Verkehrszeichen 239 + "Fahrrad frei": Dieses Schildensemble schafft eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot für Fahrzeuge auf dem Gehweg. Es erlaubt Radfahrern, den Gehweg als "Gast" mitzubenutzen. Die wichtigsten Regeln sind: Fahren in Schrittgeschwindigkeit. Absolute Rücksichtnahme auf Fußgänger. Der Radfahrer hat hier keine Benutzungspflicht und darf auch auf der Fahrbahn fahren. Verkehrszeichen 254 (roter Kreis mit Fahrradsymbol): Dieses Zeichen ist ein absolutes Verbot. Es verbietet dem Radverkehr und den Elektrokleinstfahrzeugen das Befahren der so gekennzeichneten Straße oder des Weges. Es bedeutet im Klartext: Hier dürfen Radfahrer nicht fahren. Warum die Kombination widersprüchlich ist? Wenn man diese beiden Zeichen direkt miteinander kombiniert, entsteht eine paradoxe Situation: Das erste Schild (239 + "Fahrrad frei") sagt: "Radfahrer dürfen hier fahren." Das zweite Schild (254) sagt: "Radfahrer dürfen hier nicht fahren." Diese gleichzeitigen und sich direkt widersprechenden Anweisungen sind nicht nur verwirrend, sondern auch rechtswidrig. Die StVO ist darauf ausgelegt, klare und eindeutige Verkehrsregeln zu schaffen. Eine solche Anordnung würde die Verkehrsteilnehmer in eine rechtliche Zwickmühle bringen und kann nicht gelten. Praktische Konsequenz: Eine derartige Beschilderung ist in der Regel auf einen Irrtum der anordnenden Behörde zurückzuführen und juristisch angreifbar. Da sie sich widerspricht, kann sie keine klare Rechtswirkung entfalten. Radfahrer würden in einer solchen Situation nicht wissen, welche Regelung sie befolgen sollen, was potenziell gefährliche Situationen schaffen kann.
Gabriele Köpke, Rostock, 04.10.2025