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< Zurück zur ÜbersichtMehr Schutz den Schwachen!
Seit den letzten Jahren werden die Radfahrer als schwaches Glied im Straßenverkehr von einigen Gesetzgebern und allgegenwärtigen Lobbyisten privilegiert und protegiert. Der Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung ist allerdings anscheinend nicht nur den Radfahrern unbekannt, sondern auch den verantwortlichen Bürgerschaftsmitgliedern und Ordnungsämtern. Die schwächsten Teilnehmer am Straßenverkehr sind die Fußgänger! Es gilt seit vielen Jahrzehnten die Formel: „Fuß vor Rad!“ Das hatte sich bis in die Neuzeit für ein friedliches und kameradschaftliches Miteinander bewährt, ebenso wie der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme im Straßenverkehr. Der Autofahrer muss inzwischen (per Gesetz) 1,5 Meter Abstand beim Überholen eines Radfahrers Abstand halten, der Radfahrer zum Fußgänger kann den Ärmel beim Vorbeifahren streifen. Auch wenn der Radfahrer bei Rot über die Ampel fährt oder auf der falschen Straßenseite den Gehweg benutzt, ist er eine Gefährdung für den Verkehr. Fußgänger haben fast immer zur Seite zu springen, egal ob mit Rollator, Gehhilfen oder altersbedingt gehbehindert. Auch die Elektrohilfe der Räder ermöglicht ungeahnte Macht und Geschwindigkeit gegenüber den Fußgängern. Ein besonderes Problem sind dabei auch die Spielstraßen. Die Autos dürfen nur mit 5 km/h dort fahren und E-Bikes und Roller mit 25 km/h?! Ich wünsche mir eine Bürgerschaft und eine Bürgermeisterin in Rostock, die der herrschenden Gesetzlosigkeit konsequent entgegentreten und nicht die rasenden Fahrradfahrer und Rollerfahrer favorisieren, sondern den schwächsten Verkehrsteilnehmern, den Kindern und Fußgängern, ihre Dienstwilligkeit widmen.
Anonym., Rostock (Name dem Verlag bekannt), 01.10.2025