Völkerrecht: Krim – Russland – Ukraine

Herr Seidler hat völlig Recht mit seinen Anmerkungen in Sachen Völkerrecht hinsichtlich Krim – Ukraine – Russland. Die damals von Chruschtschow inszenierte Zuordnung der Krim aus dem Staatsgefüge der Russischen Föderation in das Staatsgefüge der Ukraine geschah auf Grund eines KPdSU-Politbürobeschlusses aus rein wirtschaftlichen Erwägungen. Sie widersprach in der Ausführung den gültigen Gesetzen der damaligen UdSSR und ihrer Gliedstaaten. Danach hätten nämlich nur die jeweiligen Obersten Sowjets der Union wie beider Republiken solch einen Beschluss fassen dürfen. Beschlossen habe es aber nur deren Präsidien und zwar auf Druck des KPdSU-Politbüros und hinzukommt: Die besagten Präsidien waren zum Beschlusszeitpunkt gar nicht beschlussfähig, weil nur weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend waren. Das geht aus Nachlässen Chruschtschows hervor, die dessen Sohn an die Öffentlichkeit gebracht hat. De Facto hat die erwähnte Volksabstimmung auf der Krim im Nachhinein Un-Gesetzlichkeiten aus der Sowjetzeit wieder gerade gerückt! Dass die Krim Teil Russlands ist, hat ja Russlands einstige Zarin, die Zweite Katharina »besorgt«, sie – die Krim – von den Türken erobert. Aber das ist Geschichte – die Gegenwart ist heute! Das sollte man nicht nur in Kiew begreifen, sondern auch in Westeuropa und Übersee.