Rostocks Rad-Sicherheits-Wege

Ein leidiges, zähflüssiges, in einer beinahe Endlosschleife verharrendes Verkehrsthema – Rostock benötigt keine Rad-Schnellwege (?).
Rostock benötigt Rad-Sicherheitswege, gekennzeichnet als HRO RS1, HRO RS2, … , deren Bezeichnungen gleichzeitig auch Garantiesiegel für einen
sicheren Radverkehr darstellen.
Radfahren ist in Rostock immer noch gefährlich, an nicht wenigen Stellen sogar sehr gefährlich, vorausgesetzt, man verhält sich als Radfahrer
verkehrsrechtlich zu 100 Prozent verkehrskonform.
Jüngstes Beispiel, der neu fertiggestellte Kreisverkehr in HRO-Reutershagen. Radfahrende werden unmittelbar vom Radweg Ullrich-von-Hutten-Straße
in den fließenden Auto-Kreisverkehr gezwungen (!), ein lebensbedrohendes Unterfangen.
Dieser Kreisverkehr ist trotz ausreichender Fläche eine grobe Fehlkonstruktion gegen den Radverkehr.
Mit der endlich zur Verfügung stehenden innerstädtischen Verkehrs-Infrastruktur ist mehr Sicherheit nur durch optimale Umbauten und Maßnahmen möglich:
Intelligente Ampeln (in HRO keine vorhanden), Eindeutigkeit an Einmündungen und Kreuzungen (entweder „rot“ oder „gün“, nicht 2x „grün“),
gefährliche Passagen für den Radverkehr konsequent sperren (Garantie für körperliche Unversehrtbarkeit), strengste Trennung zwischen
Kfz-, Rad-/Roller- und Fußgänger-Verkehr (Ende des höchstgefählichen „Mischverkehrs“), 0,0 Promille, Helmpflicht, Radführerschein, …
Weshalb sind laut Aussage Herrn Michael Loba vom Mobilitätsamt „Kreismischverkehre“ (also innerstädtische Kreisverkehre ohne Radwege) „unfallunauffällig“ und dürfen statistisch begründet deswegen so gebaut und betrieben werden? Ganz einfach, weil sich verantwortungsvolle Radfahrerinnen und Radfahrer durch nicht-verkehrsrechtlichkonformes Fahren auf den Kreis-Geh-Wegen selbstschützend den Unfallgefahren der Auto-Kreisverkehre entziehen.