Lieber Herr Fehrmann, mitnichten habe ich irgendjemandes Meinung unterdrückt. Das lassen wir doch mal lieber! Das gilt auch Ihnen, da Sie mir gerade das Recht absprechen wollen, nach wie vor berechtigte Fragen zu stellen. Dass das Grundgesetz kein Freibrief für diskriminierende, inkriminierende und damit menschenverachtende „Meinungen“ ist, scheint noch nicht zu Ihnen durchgedrungen zu sein.
Und wenn Sie schon den Artikel 5 des GG bemühen, dann vergessen Sie bitte nicht, auch die darin gottlob verankerten Schranken mit zu erwähnen. Und vergessen Sie nicht, dass lt. Art 3(1) alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind.