Kreis genehmigt Denkmal-Abriss

Nachdem ich Freitag, den 24. September 2021, zufällig erfuhr, dass die Abbruchgenehmigung des Landkreises Nordwestmecklenburg für das Areal des Geschützten Bodendenkmals 14 NWM erteilt wurde, habe ich sofort einen Widerspruch an die entsprechenden Stellen im Landratsamt geschickt. Laut Informationen aus dem Email-Verteiler einiger Baufirmen liegt jetzt folgendes Szenario vor:
• 23.09.2021 Erteilung der Abbruchgenehmigung durch Landkreis NWM
• 06.10.2021 Submission mit Losentscheid für Zuschlag an Abbruchfirma
• 18.10.2021 Zerstörung und Totalabriss aller obertägigen Gebäude mit unweigerlicher Beschädigung des Bodendenkmals und der mittelalterlichen Mauerteile.
Meines Wissens müssen die Obere und Untere Denkmalbehörde mit eingebunden werden, denn es gibt nach § 6 +11 DSG strenge Auflagen für einen Abbruch. Dazu gehört die Begleitung, das Durchführen von Grabungs- und Dokumentationsarbeiten sowie das Verhindern von weiterer Zerstörung denkmalrelevanter Bausubstanz.
Warum wird die Öffentlichkeit nicht informiert, warum können »Investoren« und Finanzhaie ungeniert unser historisches Erbe zerstören? Warum werden bis zu 600.000 Euro Steuergelder aus dem Fördertopf »Integration des Ländlichen Raumes« für Abriss statt für Neuaufbau bzw. Sanierung erhaltenswerter Bausubstanz verwendet?
Wird in den drei Wochen bis zum Abriss noch ein Wunder geschehen und ein Investor den Zuschlag zum Erwerb des Burgareals erhalten, der eine Erhaltung und denkmalgerechte Sanierung ermöglicht? Zumal es ja immer noch potentielle Käufer für das wunderschöne Areal am mystisch-verträumten Ufer des Glammsees gibt! Vor allem steht dann noch die Frage im Raum, ob die Denkmalbehörden tatsächlich rechtzeitig mit einbezogen werden oder der Abriss still und heimlich erfolgt, um die Vertreter eines Erhaltes des denkmalgeschützten Bestandes auszubremsen.
Drei Jahre meines Einsatzes für Warin, eine der ältesten norddeutschen Städte (1178 gegr.) sollen nicht umsonst gewesen sein.