Grundrechte via Maskenpflicht?

Heute am „Herrentag“ das gewohnte Bild: Biker und Möchtegern-Rocker in Rudeln im Rausch von Geschwindigkeit und Freiheit auf den Straßen und an Tankstellen. Gruppenweise ohne Masken stürmen sie den Verkaufsraum. Freiheit, die ich meine? (Eingeschüchtert sagt die Kassiererin nichts – mich pöbeln sie an wegen meiner lauten Frage, ob heute die Maskenpflicht aufgehoben sei.)
Ins Stammbuch geschrieben: Die Grundrechte sind ein Menschenrecht. Und weil sie für alle gelten, endet die Freiheit des einzelnen dort, wo die Freiheit des anderen beginnt!
Ich muss und will mich nicht gefährden lassen, nur weil einige Ignoranten öffentliche Regeln missachten. Das gilt für jede Rechtsausübung in einer gleichberechtigten Gesellschaft.
Schon Immanuel Kant hat es in mehreren philosophischen und rechtlichen Formulierungen im kategorischen Imperativ auf den Punkt gebracht:
„Handle so, dass die Maxime deines Willens zu einem allgemeinen Gesetz werden könne.“
Salopp:
Was du nicht willst, dass man dir tu, das füg auch keinem andern zu.
Also Verweigerer: Mal nachdenken, Rücksichtnahme ist keine Freiheitseinschränkung!