Änderungen StVO vom 28.04.2020

Zum Artikel: Straßentraining mit dem Rad – aber sicher!, BLITZ vom 3. Mai

Die letzten Änderungen zur StVO traten am 28.04.2020 in Kraft. Der Artikel „Straßentraining mit dem Rad – aber sicher!“ datiert mit 03.05.2020, bezieht sich auf die alte StVO. Wer für den Verkehr zugelassen ist, ist in der Pflicht, sich über aktuelle Gesetzesänderungen umfassend zu informieren. Warum die veraltete StVO jetzt im Blitz zitiert wird, muss sich jeder allein denken. Traurig ist, dass in Zeiten der Demokratie und der Erderwärmung der Gebrauch umweltfreundlicher Verkehrsmittel, wie es Fahrräder und Füße sind, massiv beschränkt oder gar verboten wird. Es war über tausende von Jahren normal, dass Menschen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzten. Als das Fahrrad vor über 200 Jahren aufkam, fuhren die Leute damit selbstverständlich auf der Fahrbahn. Bis sogenannte Kraftfahrzeuge aufkamen. Menschen, die dennoch Fahrrad fahren wollen, werden auf Radwege und das, was man dafür hält, verwiesen. Zügig, wie mit einem Kraftfahrzeug darauf zu fahren, ist jedoch unmöglich. Das Schlimme aber ist, immer wieder vermittelt zu bekommen, als Radfahrer oder Fußgänger weniger Wert zu sein. Mit dem Gefühl Bürger zweiter Klasse zu sein, bin ich nicht alleine.