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Herr Wolfgang Huber meint, es gäbe genug Möglichkeiten in Deutschland, einen Schwangerschaftsabbruch legal und problemlos durchführen. Dann fragt man sich, warum der Bundestag als höchstes demokratisches Organ sich mit dem Schutz der Frauen befassen muss, die eine Beratungsstelle aufsuchen und deren Mitarbeiter und Ärzte? Die Bilder im Fernsehen sprechen doch für sich, wenn Frauen durch eine Gasse von Pöblern und religiösen Eiferern gehen müssen, wenn Berater und Beratungsstellen angegriffen werden, wenn Ärzte verächtlich gemacht werden, die Abtreibungen durchführen. Mehrere Abgeordnete haben in der Debatte eigene Erfahrungen aus ihrem Wahlkreis eindrucksvoll dargelegt. Doch bestimmt nicht, weil das alles nicht so schlimm ist. Die Frage ist doch: haben Staat, und Kirche das Recht, den Frauen vorzuschreiben, was sie tun dürfen und was nicht, zumal diese Entscheider in der Mehrheit Männer sind, vornehmlich der CDU und CSU. Niemand wird zur Abtreibung gezwungen, aber niemanden sollte diese Entscheidung verwehrt werden. Wer aus religiösen Gründen das nicht will, der muss doch nicht. Aber es gibt mehr Atheisten als Christen und die sehen das Problem ganz anders. Der Paragraf 218 ist ein Anachronismus in einer Gesellschaft, die sich frei und demokratisch nennt und gehört bedingungslos abgeschafft.

Karl-Heinz Fehrmann, Schwerin, 30.04.2024

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