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Wir wählen

Am 9. Juni 2024 wird nicht nur ein neues Europaparlament gewählt, sondern in Rostock findet auch die achte Wahl der Bürgerschaft statt. Für die Dauer von fünf Jahren sind 53 Plätze neu zu besetzen. Daher ist es auch für die Wählerinnen und Wähler an der Zeit, die Entwicklung der Stadt in den letzten fünf Jahren unter die Lupe zu nehmen und die Arbeit der bestehenden Bürgerschaft für den vergangenen Zeitraum zu bewerten. Jeder Rostocker sollte sich dazu die Zeit nehmen und sich seine eigene Meinung bilden, um bei der Wahl den richtigen Kandidaten seine Stimmen geben zu können. Wie zufrieden bin ich mit der Arbeit der Bürgerschaft? Fühlte ich mich und meine Meinung bisher gut vertreten? Wurde die Bevölkerung bei wichtigen Projekten ausreichend informiert, eingebunden und mitgenommen oder habe ich das Gefühl, dass die Meinung der Einwohner einfach zu wenig zählt? Gab es Bürgerbeteiligungen? Wie stehe ich zu den Großprojekten, die geplant sind? Wie entwickelten sich die Wirtschaft, der Wohnungsbau, die Stadt als Urlaubsregion? Wohne ich gern hier in Rostock? Was gefällt mir überhaupt nicht? Was muss unbedingt verbessert werden? Möchte ich ein »Weiter so« oder setze ich auf »eine deutliche Veränderung«? Diese Fragen sollten sich die Bürger der Stadt in diesem Zusammenhang stellen. Jede Wahl ist natürlich politisch geprägt und bis zum 26. März 2024, 16 Uhr, können vorschlagsberechtigte Parteien, Wählergruppen, und Einzelbewerber ihre Wahlvorschläge oder Bewerbungen bei der Gemeindewahlleitung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock noch einreichen. Dazu müssen aber grundsätzliche Regeln beachtet und bestimmte Vorschriften eingehalten werden. Für die Wahl der Bürgerschaft wird es fünf Wahlbereiche geben, in denen verschiedene Ortsteile zusammengefasst sind. So gehören zum Beispiel Schmarl, Evershagen und Lütten Klein zum Wahlbereich Rostock 2. Hier werden auch die Wahlvorschläge für den Wahlbereich aufgestellt. Nachfolgend zwei Auszüge aus dem Regelwerk zur Wahl: »Wahlvorschläge von politischen Parteien und Wählergruppen können bis zu 14 Bewerberinnen und Bewerber je Wahleinheit beinhalten.« »Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann in mehreren Wahlbereichen gleichzeitig kandidieren.« Somit kann es also sein, dass wir eine Vielzahl von Mitgliedern der jetzigen Bürgerschaft, von denen die meisten einer Partei angehören, auf der einen und/oder anderen Wahlliste wiederfinden, weil sie erneut als Kandidaten für die zu wählende Bürgerschaft aufgestellt wurden und sie dann auch noch in mehreren Wahlkreisen kandidieren können. Das erhöht mit Sicherheit die Chance einer Wiederwahl und wenn wir Glück haben, zeigt sich nach der Wahl die neue Bürgerschaft unwesentlich verändert im alten/neuen Gewand. Es ist also unbedingt notwendig, nicht nur zur Wahl zu gehen, sondern auch für sich selbst zu entscheiden, ob es ein »Weiter so« geben soll, oder ob man sich doch eher Veränderungen wünscht, indem man das Wahlverhalten entsprechend anpasst. Auch die einzelnen Wahlprogramme sollte man sich unbedingt anschauen. Nicht zur Wahl zu gehen, ist zumindest für mich keine Alternative, weil ich den Weg unterstützen will, der meinen Vorstellungen entspricht.

Anonym., Rostock (Name dem Verlag bekannt), 21.03.2024

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