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Messen mit zweierlei Maß

Da griffen kürzlich die Huthi-Rebellen ein Schiff an, wobei drei US-Soldaten ums Leben kamen. Sehr traurig, auch diese Soldaten haben nur ein Leben, dessen Verlust in der Heimat mit bitteren Tränen beweint wird. Die „Rache“ Bidens war unverhältnismäßig, und deshalb haben sich die USA sofort auf den Art. 51 der UN-Charta berufen, der das Recht zur Selbstverteidigung (als Ausnahme vom Gewaltverbot) beinhaltet. Schutz der „nationalen Sicherheit“ der USA in tausenden km Entfernung von der heimatlichen Küste!? Das haben die Mainstream-Medien kommentarlos hingenommen. Wenn sich Russland bei der sogen. „Annexion“ der Krim (das dortige Referendum wird ja wegen des für den Westen negativen Ergebnisses nicht anerkannt) auch auf den Art. 51 beruft, wird das vom Westen abgelehnt und als Verbrechen bezeichnet. Wenn nach den durch die Kiewer Regierung und deren Soldateska im Südosten der Ukraine zu Tausenden grundlos umgebrachten ethnische Russen Putin nicht nur zu deren Schutz, sondern auch aus anderen Gründen zu entsprechenden militärischen Maßnahmen greift, um unmittelbar an seiner Grenze die eigene Sicherheit zu gewährleisten, dann darf er sich nicht auf den genannten Artikel der UN-Charta beziehen? Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich bin gegen jeden Krieg (bin selbst ein Kriegsjahrgang), auch gegen diesen, heiße den gar nicht gut, aber das es so weit gekommen ist, hat eine nicht unter den Teppich zu kehrende Vorgeschichte. In sämtlichen vorherigen Gesprächen vor dem 22.02.22 hat der Westen Russlands berechtigte Sicherheitsinteressen total ignoriert, weil der Westen den Krieg haben wollte und weiter haben will. Nochmals: Ein unterschriftsreifes Abkommen zwischen der Ukraine und Russland lag im März ´22 in Istanbul vor. Beide Seiten waren zur Unterschrift bereit und akzeptierten die von beiden Seiten im Vertrag festgelegten Bedingungen. Wenn der Westen angeblich so an Frieden interessiert ist, wozu kam dann B. Johnson nach Kiew und hat Selenski die Unterschrift unter dieses Dokument verboten? Tatsachen müssen Tatsachen bleiben! Das ist nur ein Beispiel, wie der Westen mit zweierlei Maß misst. Was der eine darf, ist noch lange nicht das Recht des anderen, so legt der Westen das für sich aus.

Wolfgang Mengel, Stralsund, 11.03.2024

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