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Wer die weitgehende Abschaffung des Beamtentums in Rostock begrüßt, sollte seine Argumentation auf überprüfbare Fakten stützen. Der Leserbrief lässt daran erhebliche Zweifel aufkommen. Beamte erhalten keineswegs „doppeltes Kindergeld“. Hier werden gesetzliches Kindergeld und besoldungsrechtliche Familienzuschläge verwechselt. Auch die Behauptung, Pensionen würden jährlich 13- bis 14-mal ausgezahlt, ist irreführend. Sonderzahlungen wie das "Weihnachtsgeld" sind gesondert geregelt, wie übrigens auch bei Tarifbeschäftigten.
Besonders fragwürdig ist die Annahme, durch den Verzicht auf Verbeamtungen würden automatisch Steuergelder eingespart. Für Tarifbeschäftigte fallen zusätzlich zum Bruttogehalt Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und Zusatzversorgung an, während bestehende Pensionsverpflichtungen erhalten bleiben. Eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung, die tatsächliche Einsparungen wenigstens mittelfristig belegt, fehlt bislang.
Auch die behauptete Arbeitgeberattraktivität ist keineswegs selbstverständlich. Angesichts des demografischen Wandels kann der Wegfall der Verbeamtungsmöglichkeit die Personalgewinnung erschweren. Unbesetzte Verwaltungsstellen mögen kurzfristig Kosten senken, schwächen jedoch die Leistungsfähigkeit der Verwaltung.
Wer eine politische Entscheidung als Sparmaßnahme lobt, ohne deren Wirtschaftlichkeit belegen zu können, läuft Gefahr, eine sachliche Debatte über öffentliche Finanzen auf eine Neiddebatte über vermeintliche Beamtenprivilegien zu reduzieren. Entscheidend ist nicht, wie viele Beamtenstellen verschwinden, sondern ob Rostock tatsächlich Geld spart, ohne seine Verwaltung zu schwächen. Genau dieser Nachweis fehlt.
Erik Brüllke, Rostock, 13.10.2026