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< Zurück zur ÜbersichtEingeschränktes Bürgerrecht
Zum Leserbrief "Der geplante Umbau des IFG" vom 7. Juli 2026: Einige Leser haben dieses aktuelle Thema bereits aufgegriffen, aber es waren bisher viel zu wenig, wenn man berücksichtigt, wie wichtig das Informationsfreiheitsgesetz ist, weil es darin um das Recht der Bevölkerung auf Offenlegung von Vorgängen , Transparenz, Kontrolle und Rechenschaftspflicht der staatlichen Verwaltungen, Ämter und Behörden geht. Herr Peter Ahrend hat in seinem Leserbrief vom 7. Juli 2026 umfassend dargestellt, was auf uns zukommt, wenn die Bundesregierung ihre Absicht durchsetzt, im Rahmen des „Bürokratieabbaus“ dieses Gesetz umzugestalten und neu zu formulieren. Etwas genervt war ich wegen des “ewigen“ Vergleichs mit der ehemaligen DDR, denn mir erschließt sich nicht, was ein Gesetz, das 2006 im Bundestag (nicht grundlos) beschlossen wurde, mit Strukturen in einem Land vor 1989 zu tun hat, aber ansonsten kann ich die Ausführungen voll unterstützen und vielleicht noch bemerken, dass es selbst mit diesem Gesetz schon äußerst schwierig ist, Auskünfte zu bestimmten Vorgängen zu bekommen. Sollte also das IFG nach den Vorschlägen der Regierung geändert werden, hat das eine massiv eingeschränkte Informationspflicht gegenüber der Bevölkerung zur Folge, die Auskünfte auf ein Minimum reduzieren kann. Und wann immer interessierte Bürger und Bürgerinnen Fragen zu Projekten, Maßnahmen, Entwicklungen und anderen Vorgängen stellen, heißt das noch lange nicht, dass sie dann auch ein „berechtigtes Interesse“ haben und dies nachweisen können. Was ist in diesem Zusammenhang eigentlich ein „berechtigtes Interesse?“ Wer befindet darüber? Für mich wird damit ein demokratisches Selbstverständnis beschnitten und in Frage stellt. Im Leserbrief vom 7. Juli 2026 wird alles Wichtige zu dieser Problematik gesagt. Hinzufügen möchte ich noch, dass es im Internet auch eine „Petition zum IFG“ gibt. Mehr als 29.800 Bürger haben dort bereits unterschrieben.
Anonym., Rostock (Name dem Verlag bekannt), 04.08.2026