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Das Maß ist schon lange voll

Jeder aufmerksame Beobachter sieht sie immer wieder: Streunernde, nach Obdach und Futter suchende Katzen. Einst vom Menschen gezähmt und seitdem auf ihn angewiesen, schlagen sie sich nun durch ihr Leben auf der Straße. Häufig ausgesetzt, verwildert und von Krankheiten gezeichnet, durchsuchen sie menschliche Abfälle oder betteln beim Laden um die Ecke. Hinzu kommt die mütterliche Fürsorge ihrer, immer wieder dort, neu geborenen Jungtiere, die das gleiche Schicksal erwartet. Einige beherzte Menschen füttern mal hier und mal dort, versuchen das Leid da draußen irgendwie zu lindern. Doch das reicht bei Weitem nicht aus. Die Tiere bräuchten ein Zuhause, sollten medizinisch versorgt und auf jeden Fall kastriert werden, um die Population nachhaltig einzudämmen. Diesen Auftrag haben in den Städten und Gemeinden unseres Landkreises die Ordnungsämter. Dort tut man sich jedoch schwer. In den vergangenen Jahren wurden immer mehr Aufgaben an die Gemeinden deligiert, ohne dass der Bund ausreichend Gelder zur Verfügung stellt. Vermeintlich unwichtige Themen wie der Tierschutz bekommen somit noch weniger Ressourcen, was immer wieder zu Diskussionen über die Verantwortung bedürftiger Tiere zwischen den Helfenden und den Mitarbeitern der Ämter führt. Konnte man vor einigen Jahren noch zusammenarbeiten, wird heute die Verantwortung häufig auf die Helfenden geschoben, oder diese sogar rechtswidrig verweigert. Zwei Fälle aus den Jahren 2025 und 2026 zeigen diese Misere stellvertretend auf: Im Fall 1./2025 erklärte sich ein Amt bereit, die Kosten für die Kastration einer Straßenkatze zu übernehmen, um sie danach für eine Genesungszeit in ein Tierheim einzuweisen. Dazu kam es jedoch nicht. Das Tier wurde aufgrund von Krankheitsanzeichen und damit verbundenen weiteren Kosten für Diagnose und Behandlung eingeschläfert. Absprachen mit dem Tierschützer, welcher um die Rettung und weitere Unterbringung des Tieres bemüht war, erfolgten nicht. Im Fall 2/2026 meldete sich eine Bürgerin mit einer Notsituation bei einem weiteren Amt. Die Amtsangestellte verwehrte jedoch, selbst nach klarem Hinweis auf ein mögliches Verenden des Tieres, die notwendige Hilfe, nahm dessen Tod billigend in kauf. Erst durch Hilfe der Tierpension Holthusen unter Leutung von Frau Erpenbeck, konnte das Tier noch am selben Tag einem Tierarzt vorgestellt werden. Das leidende Tier musste eingeschläfert werden. Zwei tote Tiere - zwei Einzelschicksale, besiegelt durch die Willkür und Pflichtverletzung des Staates gegenüber ihm schutzbefohlener Strassenkatzen. Dabei wäre es doch möglich, dieses Trauerspiel zu beenden. Bereits eine ordentlich finanziert - und durchgesetzte Kastrationspflicht, Chippflicht und Züchterverbot würden eine nachhaltige Linderung von Leid und Senkung von Gemeinkosten bewirken und damit eine entscheidene Errungenschaft für den Tierschutz bedeuten. Sind wir es den Tieren nicht auch schuldig? Sollte es uns das nicht wert sein?

Monika Jaeckel, Kuhstorf, 10.04.2026

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