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< Zurück zur ÜbersichtZwölfte Reform der Familienversicherung
Der SoVD in MV und der Deutsche Kinderhilfsstiftung Förderverein MV begrüßen die Bereitschaft der Politik zur Reform der Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bedauerlich ist aber, dass der vorliegende Entwurf der Reform Familien mit drei oder mehr Kindern, und dabei auch überdurchschnittlich häufig pflegebedürftigen, nicht gebührend berücksichtigt und an der außerordentlich schwierigen Situation von Mehrkindfamilien vorbeigeht. Es muss immer bedacht werden, dass jedes vierte Kind in einer solchen Mehrkindfamilie aufwächst und, so ist die Wirklichkeit, vielfach doppelt benachteiligt ist – sozial und gesundheitlich. Besonders deutlich sind die Problem bei Familien, in denen ein oder mehrere Kinder mit Behinderung oder chronischer Erkrankung aufwachsen, zu erkennen. Beispielhaft nennen wir das Vorliegen eines Pflegegrades, Autismus-Spektrum-Störung, ADHS oder andere nicht sofort sichtbare Beeinträchtigungen. Der Betreuungsaufwand, heute auch Carearbeit genannt, übersteigt in diesen Familien das ohnehin hohe Maß noch erheblich. Eltern mit mehreren zu versorgenden Kindern, gegebenenfalls dabei Kinder mit besonderem Förderbedarf, sind in der Teilhabemöglichkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschränkt. Diese wird im Reformvorschlag nicht berücksichtigt und damit der grundgesetzlich verbriefte besondere Schutz der Familie nicht beachtet. Die von Reichskanzler von Bismarck vor fast 140 Jahren eingeführte, und zwischenzeitlich mehrfach an die gesellschaftliche Realität angepasste, gesetzliche Krankenversicherung ist ein unsere solidarische Gesellschaft mittragendes Element, welches Teil des Generationenvertrages in Deutschland ist. Die heute Erwerbstätigen finanzieren das System, während Familien durch ihre Kinder die Beitragszahler von morgen aufziehen. Diesen Vertrag darf keine Reform aushebeln. Deshalb ist unsere klare Forderung: Die beitragsfreie Mitversicherung muss für alle Elternteile Bestand haben so lange das jüngste Kind im Haushalt weniger als 18 Jahre alt ist. Wir appellieren an die Politik, eine diesbezügliche Korrektur im vorliegenden Reformentwurf vorzunehmen. Die Belange der Mehrkindfamilien müssen beachtet und gewürdigt werden.
Dr. med. Helmhold Seidlein, SoVD – Landesvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern, 09.04.2026