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Die Gerichtsvollzieher - Eine andere Seite

Der Gerichtsvollzieher wird erst tätig bei einen gerichtlichen Titel, den der Gläubiger beantragen muss! Vorher gegangen sind meistens Ignorieren von Mahnschreiben, Auslassen von Gesprächsterminen usw. durch den Schuldner. Wenn auch das Schreiben des Gerichtsvollziehers nicht beachtet wird, eine Vermögensauskunft verweigert wird, erfolgen die entsprechenden gerichtlichen Schritte. Das können Lohn-und Gehaltspfändungen sein oder auch Hausbesuche. Außerdem kann auch eine Erzwingungshaft zur Vermögensauskunft erfolgen. Es gibt auch Schuldnerberatungseinrichtungen zur Hilfe. Man muss es eben nur nutzen. Jeder hat es in seiner Hand. Der "Kuckuckskleber" ist nur ausführende Gesetzesperson. Einfach vorher richtig handeln hilft meistens. Frohe Feiertage und ein schuldenfreies 2026.

Manfred S., Rostock-Reutershagen, 19.12.2025

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