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Zum Fall »Eventin«

In der Seefahrt besteht die Pflicht zur Hilfe, wenn ein Seenotfall eintritt. Dem Tanker »Eventin­« wurde bekanntlich durch deutsche Schlepper aus einer gefährlichen Situation geholfen. Das Schiff mit einer Ladun­g von fast 100.000 Tonnen Öl wurde auf Weisung deutscher Behörden in unsere Hoheitsgewässer geschleppt. Damit ist verbotene Fracht nach Deutschland eingeführt worden. Der Kapitän des havarierten Schiffes musste notgedrungen den Weisungen deutscher Behörden folgen. Damit haben deutsche Behörde­n faktisch gegen bestehende Boykottmaßnahmen verstoßen. Auffallend lange Untersuchungen an Bord des Tankers führten zu keinen Beanstandungen. Da die Seetüchtigkeit des Tankers wieder hergestellt werden konnte, hätte normalerweise die Weiterreise genehmigt werden müssen. Unverständlicherweise ist das Schiff und seine Ladung jedoch beschlagnahmt worden. Nun bildet der vor Sassnitz ankernde Tanker in mehrfacher Hinsicht eine Gefahr für die Umwelt und die Sicherheitslage. Der Tanker liegt in einem von der Seeschifffahrt stark befahrenden Seegebiet. Da sich hier in der Vergangenheit einige Schiffsunfälle ereigneten, wurde ein Meldeverfahren für das Ein- und Auslaufen festgeleg­t. Trotz moderner Navigationsanlagen besteht, wie kürzlich die Havarie eines Frachters mit einem vor dem britischen Hafen Hull liegenden Tanker zeigt, die Möglichkeit solcher Seeunfälle. Die vor Sassnitz liegende »Eventin« ist in mehrfacher Hinsicht eine tickende Zeitbombe. Neben der Gefahr für die Umwelt kann diese Situation jederzeit in terro­ristische oder militärische Aktionen ausufern. Das zögerliche Handeln deutscher Behörden weist ganz offensichtlich auf Unsicherheiten in der Beurteilung dieser sensiblen Angelegenheit hin. Politische Erwägungen sollten meiner Meinung nicht geltendes Seerecht brechen. Es wäre an der Zeit, den Tanker auf der Grundlage von internationalem Seerecht sofort freizugeben.

Gerd Simonn, Bargeshagen , 23.04.2025

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