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Antwort auf „Großmachtstreben“ - eine Erwiderung

Herr Knittel aus Rostock redet sich in Rage wegen der Äußerung von Herrn Pierrefontaine, welcher u. a. sagte: „Grundsätzlich ist jede Meinungsäußerung in unserer freiheitlich rechtlichen Republik ... akzeptabel und legitim, soweit sie nicht gegen öffentliches Recht und Regeln verstößt.“ Er wirft ihm die Einschränkung der freien Meinungsäußerung vor, zieht weite Kreise über die DDR bis Russland und NATO, redet vom „Russenhass“ und sogar vom „Volkssturm“, egal ob’s nun passt oder nicht. Die Richtung seiner Schelte ist deutlich erkennbar. … Dabei hätte es all dessen nicht bedurft, wenn er doch nur einmal ins Grundgesetz geschaut hätte. Denn Herr Pierrefontaine hatte nur gesagt, was in Art. 5 bzw. 5.2 und 5.3 GG steht, nur mit anderen Worten. Darin ist auch die Meinungsfreiheit als Grundrecht verankert - zugleich aber auch ihre Schranken: „(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre. (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“ … Es wird heutzutage sehr oft von Einschränkung der Meinungsfreiheit geredet, allen voran die AfD. Indes, es ist zu spüren, dass dieses vor allem von jener Seite kommt, welche gar nur ihre Meinung als legitim sehen will und Widerspruch und andere Meinung als Einschränkung der freien Meinungsäußerung umdeutet, obwohl gerade diese Demokratie ausmacht statt einer Meinungsdiktatur. Wer das Grundgesetz infrage stellt, stellt auch die Meinungsfreiheit infrage. So muss den Gegnern des Grundgesetzes und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung entschieden die Stirn geboten werden. Das Grundgesetz ist antifaschistisch aufgestellt, so dass es in diesem Geiste geschützt werden muss. Das Grundgesetz steht Rechtsextremismus und Faschismus unversöhnlich gegenüber. Sorgen wir dafür, dass es bestehen bleibt!

Haiko Hoffmann, Schwerin, 21.10.2025

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