Schlau eingefädelt?

Es sei ein geschickter Schachzug der Bundesregierung gewesen, zunächst die „Neuen Bundesländer“ wählen zu lassen. … Mit Verlaub, bevor man so etwas in die Welt setzt, wäre es zum eigenen Schutze besser gewesen, sich vorab kundig zu machen. Das geht heute ja sehr schnell und einfach. So legt beispielsweise in MV die Landesverfassung den Rahmen für die Gestaltung des Landeswahlrechts vor. Gemäß Art. 27 wird ein Landtag für 5 Jahre gewählt. Konkretisiert wird das zusätzlich noch vom Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V). Darin wird in § 3 Abs. 2 der Termin einer Landtagswahl durch die Landesregierung bestimmt. Die Landesregierung muss sich hierbei auch an fest formulierte Vorgaben der Landesverfassung halten. Danach müssen Landtagswahlen in MV gemäß Art. 27 Abs. 1 turnusmäßig frühestens 58 und spätestens 61 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. … Die Bundesregierung hat damit gar nichts zu tun. Damit wird alles, was Herr Kniep aus Leisterförde daraufhin geschlussfolgert hatte, obsolet.