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UN-Gremium: Sanktionen sind völkerrechtswidrig

Warum berichteten unsere Medien nicht darüber? Auf Antrag der blockfreien Staaten befasste sich der UN-Menschenrechtsrat ganz allgemein mit Folgen von Sanktionen für eine betroffene Bevölkerung. Der Rat ist ein der UN-Generalversammlung angeschlossenes Gremium. Er stellte fest, dass solche Sanktionen immer auch negative Auswirkungen auf fundamentale Menschenrechte haben. Genannt wurde z.B. das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit jedes Menschen. Er zeigte sich beunruhigt über die unverhältnismäßigen Folgen solcher Sanktionen auf die Schwächsten, insbesondere auf Frauen und Kinder in den betroffenen Ländern. Der Rat verurteilt solche Sanktionen zudem als völkerrechtswidrig, denn sie wurden in keinem Fall durch die Vereinten Nationen legitimiert. Mit 33 zu 13 Stimmen wurde das Dokument A/HRC/52/L.18 verabschiedet, das prinzipiell die Abschaffung von Sanktions-Maßnahmen fordert, „da sie gegen die Charta der Vereinten Nationen und die Normen und Grundsätze für friedliche Beziehungen zwischen den Staaten verstoßen”. Die einzigen Länder, die dagegen stimmten, waren die USA, Großbritannien, im Rat vertretene EU-Mitgliedstaaten, Georgien und die Ukraine. Diese Abstimmungshaltung passt so gar nicht zu unseren viel zitierten Werten. Betonen doch unsere Oberen immer wieder, wie wichtig ihnen gerade Völkerrecht und Menschenrechte sind.

Hans Steike, Rostock-Markgrafenheide, 21.04.2023

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