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Rundfunkgebührenerhöhung

Nachdem sich Sachsen-Anhalt der Rundfunkgebührenerhöhung nicht anschloss, entschied das Bundesverfassungsgericht, dass diese Erhöhung rechtens ist und erklärte zudem die Verweigerung eines Landes für verfassungswidrig. Eine führende Vertreterin der öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten ARD und ZDF äußerte sich sehr zufrieden mit dem Urteil. Sie fügte noch hinzu, dass das öffentliche TV und der öffentliche Rundfunk nun weiterhin in der Lage seien, qualitativ hochwertige Sendungen zu produzieren und auszustrahlen. Dazu kann ich nur sagen, dass es allerhöchste Zeit für ARD und ZDF ist, endlich wieder mal Qualität und gute Unterhaltung zu liefern. Seit vielen Monaten lässt dies sehr zu wünschen übri­g. Alltäglich mehrere, zum Teil simple Quizzsendungen sind ja wohl so fast das letzte, was man dem Publikum zumuten kann. Weitere viele Wiederholungen aus der Mottenkiste ebenfalls. Aber das alles ist offenbar so schön billig. Der Ankündigung der oben genannten Dame, auch weiterhin und nun erst recht Qualität und Niveau liefern zu wollen und zu können, sehe ich mit Interesse, aber auch mit großer Skepsis entgegen.

Hans  Bremerkamp, Rostock, 09.08.2021

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